ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Achtsamkeits-Kurs / Natur-Coaching / Waldbaden / Achtsamkeitstag im Wald

 

Inhaltsverzeichnis

I. Geltungsbereich

II. Vertragsschluss

III. Leistung / Leistungsänderung

IV. Zahlung und Fälligkeit

V. Gefahrenhinweise, Gesundheitsfragen, Ausschluss von Teilnehmern

VI. Rücktritt des Kunden, Stornierung des Naturcoachings und der Waldevents

VII. Rücktritt des Veranstalters

VIII. Folgen des Rücktritts des Veranstalters nach VII.

IX. Verleih von Waren

X. Gewährleistung

XI. Haftung des Veranstalters

XII. Verjährung

XIII. Schlussbestimmungen

 

I. Geltungsbereich

1. Die Buchung von Veranstaltungen sowie von allen weiteren Leistungen und Lieferungen von Anokha Mindful Living (im Folgenden der „Veranstalter“) durch einen Kunden (im Folgenden der „Kunde“) erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“).

2. Die Vereinbarungen zwischen dem Veranstalter und dem Kunden sind in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Vertrag abschließend geregelt. Weitere Vereinbarungen sowie mündliche Zusagen sind nicht getroffen.

3. Weitere Vereinbarungen, Änderungen oder Nebenabreden sind nur insoweit gültig, als sich der Veranstalter damit ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt.

 

II. Vertragsschluss

1. Der Veranstalter übersendet dem Kunden Informationen bzw. gibt mündliche Informationen zu einer oder mehreren Veranstaltungen (im Folgenden die "Veranstalungsbeschreibung"); der Veranstalter übermittelt dem Kunden eine von diesem auszufüllende Anmeldung (mit Veranstaltungsbeschreibung) und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder stellt diese auf seinen Internet-Seiten mit der Möglichkeit der Online-Anmeldung zur Verfügung.

2. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages (im Folgenden der „Vertrag“) verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per Online-Formular vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Buchungsbestätigung an den Kunden.

3. Meldet ein Kunde andere Personen an so ist im Zweifel davon auszugehen, dass der Kunde diese anderen Personen vertritt und mit jeder anderen Person ein gesonderter Vertrag mit dem Veranstalter zustande kommt; jede andere Person ist damit auch ein Kunde im Sinne des Vertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Vertritt der Kunde die anderen von ihm angemeldeten Personen nicht, sondern sollen die anderen Personen nicht Vertragspartner sondern lediglich Leistungsempfänger sein, so ist nur der anmeldende Kunde Vertragspartei. Die anderen Personen werden im Folgenden als „andere Teilnehmer“ bezeichnet. Die Regelung des § 334 BGB ist nicht zugunsten der anderen Teilnehmer abbedungen.

4. „Teilnehmer“ im Sinne des Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind der Kunde und gegebenenfalls die anderen Teilnehmer.

 

III. Leistungen, Leistungsänderung

1. Die Leistungsverpflichtung des Veranstalters ergibt sich aus der Anmeldung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.a. Änderungen und Abweichungen von der vereinbarten Veranstaltung, die nach Vertragsabschluss organisatorisch notwendig werden und vom Veranstalter nicht treuwidrig herbeigeführt wurden, sind dem Veranstalter gestattet soweit sie den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht berühren.

b. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Veranstalter wird dem Kunden den kostenlosen Rücktritt mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen anbieten, sofern die Änderungen bzw. Abweichungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Rücktrittsrecht des Kunden nach VI. bleibt unberührt.

c. Als geringfügige Änderungen bzw. Abweichung im Sinne von 2.b. gelten insbesondere die Verlegung der Veranstaltung an einen vergleichbaren Veranstaltungsort sowie Änderungen der Uhrzeit (des Beginns und Endes der Veranstaltung).

 

IV. Zahlung und Fälligkeit

1. Der Kunde ist verpflichtet, den für die Veranstaltung vereinbarten Preis zu zahlen.

2. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Veranstalter für derartige Leistungen berechnete Preis aufgrund unvorhersehbarer wesentlicher Erhöhung des Kostenfaktors beim Veranstalter, so kann der Veranstalter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöhen.

3. Bis spätestens 10 Tage vor dem Beginn ist der für die Veranstaltung vereinbarte Preis fällig und zahlbar. Alle Zahlungen erfolgen ohne Abzug.

4. Der Kunde ist nicht berechtigt gegen Forderungen des Veranstalters aufzurechnen, soweit es sich nicht um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung handelt.

5. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UstG) wird Umsatzsteuer nicht berechnet.

 

V. Gefahrenhinweise, Gesundheitsfragen, Ausschluss von Teilnehmern

1. Der Veranstalter klärt über die wichtigsten und die am häufigsten auftretenden Gefahren seiner Wald-Veranstaltungen durch einen Informationsbogen auf. Der Informationsbogen wird auch online zur Verfügung gestellt.

2. Für den Fall, dass der Kunde andere Personen (unabhängig davon, ob diese anderen Personen Vertragspartei werden oder nicht (vgl. auch oben II. 3)) anmeldet, ist der Kunde verpflichtet den Informationsbogen an die anderen Personen weiterzuleiten.

3. Der Veranstalter und andere Personen, die die Veranstaltung durchführen, sind berechtigt, zu Beginn und während der Veranstaltung einen Teilnehmer auszuschließen, wenn sich Anhaltspunkte für eine mögliche Gefährdung der Rechtsgüter eines Teilnehmers durch die Veranstaltung ergeben. Die Vergütung des Veranstalters bleibt hiervon unberührt.

4. Der Veranstalter und andere Personen, die die Veranstaltung durchführen, sind vor und während der Veranstaltung berechtigt, einzelne Teilnehmer auszuschließen, wenn ein Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung stört oder wenn der Ausschluss zum Schutz der Rechtsgüter anderer Teilnehmer oder des Veranstalters bzw. seiner Erfüllungsgehilfen gerechtfertigt ist. Die Vergütung des Veranstalters bleibt hiervon unberührt.

 

VI. Rücktritt des Kunden, Stornierung

1. Der Kunde kann bis zum Beginn der Veranstaltung jederzeit, durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Veranstalter, seine Teilnahme an der Veranstaltung stornieren.

2. Im Fall des Rücktritts durch den Kunden stehen dem Veranstalter folgende Stornierungsgebühren zu:

Beim Naturcoaching und Achtsamkeitskurz (1:1):

Eine Rücktrittserklärung ist jederzeit gebührenfrei möglich. Gegebenenfalls kann ein

Ausweich-Termin vereinbart werden.

Bei Achtsamkeits-Kurs (Gruppe) / Waldbaden / Achtsamkeitstag im Wald

Bei Zugang der Erklärung, bis 10 Tage vor der vereinbarten Veranstaltung, ist der Rücktritt gebührenfrei.

Bei Zugang der Erklärung, innerhalb von 10 Tagen vor der vereinbarten Veranstaltung, fällt eine Stornierungsgebühr von 50% der Veranstaltungsgebühr an.

Die Stornierungsgebühr entfällt, wenn vom Kunden ein Ersatzteilnehmer gestellt wird oder ein neuer Kunde von der Warteliste den Platz übernimmt.

Bei Nichterscheinen am Veranstaltungstag, wird die Veranstaltungsgebühr gänzlich einbehalten.

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Höhe der Stornierungsgebühr ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.

3. Die vom Kunden bereits entrichtete Veranstaltungsgebühren werden mit der Stornierungsgebühr verrechnet.

 

VII. Rücktritt des Veranstalters

1. Wird eine gemäß IV.3 vereinbarte Zahlung nicht binnen der hierfür gesetzten Frist geleistet und hat der Veranstalter eine angemessene Nachfrist für die Zahlung gesetzt, binnen derer der Kunde ebenfalls nicht geleistet hat, so ist der Veranstalter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2. Ferner ist der Veranstalter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt vor, falls:

a. höhere Gewalt oder ein anderer vom Veranstalter nicht zu vertretender Umstand die Erfüllung des Vertrages unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt (unmöglich macht). Hierzu zählen neben Naturgewalten wie Unwetter, Stürme, Hochwasser, etc. auch Krankheit der für die Durchführung der Veranstaltung maßgeblichen Personen sowie die Unbenutzbarkeit des vorgesehenen Veranstaltungsortes oder gleichwertige Vorfälle;

b. eine Mindestteilnehmerzahl vertraglich vereinbart bzw. in dem Angebot zur Veranstaltung angegeben ist und nicht erreicht wird. Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Veranstaltung unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass sie wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird, spätestens jedoch drei Tage vor der Veranstaltung;

c. für den Veranstalter die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht zu vertretenden Umständen überschritten wird;

d. der Kunde oder ein anderer Teilnehmer die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung erheblich stört oder wenn der Rücktritt zum Schutz der übrigen Teilnehmer oder des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen gerechtfertigt ist; dies gilt auch nach Beginn der Veranstaltung;

e. der Veranstalter von dem Umstand Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Kunde fällige Forderungen des Veranstalters nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet, und deshalb Zahlungsansprüche des Veranstalters gefährdet erscheinen;

f. der Kunde über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;

g. ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

3. Der Veranstalter hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

 

VIII. Folgen des Rücktritts des Veranstalters nach VII.

1. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts unter VII. entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz aufgrund des Rücktritts.

2. In den Fällen des

a. VII.2.a, b und c wird der Veranstalter dem Kunden eine vergleichbare Ersatzveranstaltung anbieten. Die Umbuchung des Kunden auf eine andere Veranstaltung ist kostenfrei; eine eventuelle Preisdifferenz ist zwischen den Parteien auszugleichen.

Lässt sich keine Einigung über eine Ersatzveranstaltung erzielen oder kann der Veranstalter keine Ersatzveranstaltung anbieten, kann der Veranstalter die Vergütung der bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen verlangen;

b. VII.1 sowie VII.2.d, e, f und g kann der Veranstalter die vereinbarte Vergütung für die Veranstaltung verlangen; der Veranstalter muss sich aber den Wert ersparter Aufwendungen sowie etwaig durch Verwendung der Leistung erworbene Erträge anrechnen lassen.

3. Bereits vom Kunden entrichtete Zahlungen werden auf die Ansprüche aus VIII.2 angerechnet.

 

IX. Verleih von Waren

Soweit der Veranstalter Waren bzw. Ausrüstung jeglicher Art verleiht, hat der Kunde für Verlust, Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigung der Waren einzustehen, es sei denn, diese ist nicht durch vertragswidrigen Gebrauch eingetreten. Für Ersatzansprüche des Veranstalters sind die Reparaturkosten zzgl. eventueller Wertminderung bzw. der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen.

 

X. Gewährleistung

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Veranstalters auftreten, wird sich der Veranstalter auf unverzügliche Rüge des Teilnehmers bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel dem Veranstalter anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.

 

XI. Haftung des Veranstalters

1. Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

2. Für Schäden aus der Verletzung von anderen Rechtsgütern als Leben, Körper und Gesundheit (im Folgenden „sonstige Schäden“), haftet der Veranstalter nur dann,

a. wenn diese auf die zumindest leicht fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht oder einer wesentlichen Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise durch den Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind oder

b. wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

3. Bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht beschränkt sich die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen auf den Ersatz der vorhersehbaren vertragstypischen Schäden.

4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines anderen Teilnehmers gegen den Veranstalter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder des Kunden gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.

 

XII. Verjährung

Schadensersatzansprüche eines Teilnehmers verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Teilnehmer Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach fünf Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

XIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden sollen nur schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Veranstalters.

3. Das Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Kunden unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Informationsbogen für Natur-Coaching / Waldbaden / Achtsamkeitstag im Wald

Im folgenden informiere ich dich über mögliche Gefahren, die allgemein bei einem Aufenthalt in der Natur entstehen können, sowie über generelle Regeln und Verbote im Wald. In Verbindung mit den Hinweisen zur Gesundheit/ Fitness möchte ich dir eine gute Vorbereitung sowie ein sicheres, ungestörtes und besonders intensives Erlebnis gewährleisten. Beachte bitte alle Hinweise bei deiner persönlichen Vorbereitung und während der Veranstaltung!

 

1. Wetter

Alle Veranstaltungen finden auch bei Regen statt.
Bei vorhergesagtem sehr starkem Regen, Sturm oder Unwetter erfolgt eine Absage bis spätestens 1 Tag vor dem Beginn durch Anokha.

 

2. Körperliche Fitness

Für Natur-Coachings und Wald-Veranstaltungen solltest du in der Lage sein, kurze Wanderungen und einfache sportliche Übungen durchzuführen. Für Waldbaden solltest du problemlos die gewählte Strecke zurücklegen und am Erlebnis-Programm teilnehmen können. Falls du an Beschwerden leidest (z.B. aufgrund von Asthma, Diabetes, Allergien, Verletzungen o.a.) oder dir aus anderen Gründen nicht sicher bist, halte bitte Rücksprache mit mir, bzw. mit deinem Arzt und denke ggf. an die Mitnahme von Medikamenten.

 

3. Mögliche Gefahren durch Tiere

In unseren Wäldern in Haltern am See gibt es weder Wölfe noch Bären und die Wahrscheinlichkeit eine der sehr seltenen und bedrohten Kreuzottern zu beobachten, ist äußerst gering. Falls es doch zu einer Begegnung mit einem der sehr scheuen Tiere kommen sollte, kann man getrost Ruhe bewahren, da selbst ein Biss in keinem Fall eine lebensgefährliche Bedrohung darstellt.
Ein häufiger vorkommender Waldbewohner ist die Zecke. Meist bleibt auch ihr Biss für uns Menschen folgenlos. Es geht von ihr allerdings eine Gefahr der Infektion mit Borrelien oder FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis-Viren) aus. Eine Schutzimpfung gegen FSME ist möglich, nicht jedoch gegen Borreliose. Zecken leben in Bodennähe (nicht höher als ca. 80 cm über dem Boden) und lassen sich gerne im Vorbeigehen von Halmen oder Blättern abstreifen.
Aufgrund von langjährigen Impfaktionen spielt die Tollwut bei uns so gut wie keine Rolle mehr. Ein tollwütiges Tier macht einen seltsamen, kranken oder scheinbar zahmen Eindruck. Eine Infizierung mit dem kleinen Fuchsbandwurm ist ebenso unwahrscheinlich. In der Mehrzahl von Fällen sind Hunde– oder Katzenbesitzer betroffen. Nach Aussage von Experten wurde noch bei keiner Studie ein Zusammenhang zwischen der Infektion und dem Verzehr wilder Beeren oder Pilze hergestellt.
Die Stiche lästiger Insekten haben - keine Allergien vorausgesetzt - außer einem unangenehmen Juckreiz meist keine Folgen für die Gesundheit.

 

4. Vorbeugung

- Eine möglichst frühzeitige Schutzimpfung gegen FSME wird empfohlen.
- Trage im Wald stets feste Schuhe, lange Hosen und langärmelige Oberbekleidung.
- Besprühe ggf. die Kleidung mit insektenabweisenden Mitteln.
- Suche dich einmal am Tag nach Zecken ab.
- Fasse keine Tiere oder unbekannte Pflanzen an.
- Esse keine Waldfrüchte oder andere Pflanzen.
- Denke bei bekannten Krankheiten oder Allergien an die Mitnahme entsprechender Medikamente.

 

5. Regeln und Verbote

Bei Gewitter und Sturm bestehen Gefahren v.a. durch umstürzende Bäume. In diesen Fällen werden wir gemeinsam den Wald verlassen.
Umgehe niemals forstliche Absperrungen, es droht Lebensgefahr durch Fällarbeiten.
Entzünde keine Feuer und rauche nicht! - Ausnahmen von diesem Verbot können nur ausdrücklich genehmigt werden — z.B. auf Grillplätzen im Wald.

 

6. Maßnahmen im Notfall

Bei einem Zeckenbiss, die Zecke direkt an der Hautoberfläche ohne zu quetschen mit einer Zeckenkarte oder –zange oder mit den Fingernägeln heraushebeln.
Anschl. die Stelle waschen und desinfizieren. Insbesondere wenn kein Impfschutz vorhanden ist oder wenn sich (auch bei vorhandenem Impfschutz) die Bissstelle rot verfärbt oder anschwillt, muss innerhalb von drei Tagen ein Arzt aufgesucht werden. Ebenso, wenn zwei bis drei Wochen nach einem Biss grippeartige Symptome auftreten.
Bei einem Biss durch ein anderes Tier sollte sofort ein Arzt aufgesucht werden.
Bei jeglichen Notfällen, Unfällen, körperlichen Beschwerden oder Unwohlsein nimm bitte immer Kontakt zu mir auf – Ich helfe gerne.
Für den Fall, dass du in einem Notfall zunächst keinen Kontakt zu mir herstellen kannst
(je nach Standort per Handy oder unmittelbar persönlich) - mach immer mehrere Kontakt-Versuche und überprüfe die eingesetzte Technik bevor du eigenständige Notfall-Maßnahmen (z.B. Notrufe) triffst.

 

 

Möbel-Design

Inhaltsverzeichnis

I. Geltungsbereich
II. Vetragsabschluss
III. Eigentumsrecht
IV. Preise und Zahlungsbedingungen
V. Liefer -und Versandbedingungen
VI. Auftragsarbeiten an Möbeln / Einrichtungsgegenständen, die im Besitz des Kunden liegen

VII. Rückgabe & Umtausch
VIII. Gewährleistung und Mängelhaftung

 

I. Geltungsbreich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Sarah Schulz, handelnd unter Anokha, sind die Grundlage aller angebotenen Leistungen.
Für alle geschlossenen Verträge, zwischen Anokha und dem jeweiligen Kunden, gelten folgende Vertragsbedingungen.
Abweichende Regelungen sowie eigene Bedingungen des Kunden werden hiermit widersprochen und werden nur durch schriftliche Bestätigungen durch Anokha wirksam.
Anokha bietet überwiegend Einrichtungsgegenstände an, die gebraucht und teilweise sehr alt sind. Deren Zustand sowie Funktionailität und sonstigen Eigenschaften sind nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben, ohne dass damit eine Garantie für diese Angaben abgegeben wird.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder auch nur teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

II. Vetragsabschluss
Die auf der Internetseite präsentierten Einrichtungsgegenstände stellen keine verbindlichen Angebote durch Anokha dar. Der Kunde kann eine unverbindliche Anfrage an Anokha stellen. Diese kann er telefonisch oder per E-Mail vornehmen. Anokha wird sich auf dem selben Weg, innerhalb von fünf Tagen, bei dem Kunden zurückmelden. Ein Vertragsabschluss ist erst nach schriftlicher Bestätigung der Ware durch Anokha gültig.

 

III. Eigentumsrecht
Der Einrichtungsgegenstand bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises durch den Kunden Eigentum von Anokha.

Alle gezeigten Möbelstücke und Einrichtungsgegenstände unterliegen dem Urheberrecht von Anokha-Mindful-Living.

 

IV. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise für alle durch Anokha angebotenen Möbel und Einrichtungsgegenstände verstehen sich ab Sitz des Standortes Münster und sind Endpreise. Alle, auf dieser Internetseite, angegebenen Preise unterliegen der Kleinunternehmer-Regelung. Als Kleinunternehmer, im Sinne von §19 Abs. 1 Umsatzsteuergestz (UStG), wird Umsatzsteuer nicht berechnet.
Die durch Anokha angebotenen Möbel und Einrichtungsgegenstände können vor Ort, gegen Quittung, in bar oder mit Papypal bezahlt werden. Bei Bestellungen ist auch eine Überweisung möglich.

 

V. Liefer -und Versandbedingungen
Alle Möbel und Einrichtungsgegenstände können in Münster in Absprache mit Anokha besichtigt werden und wenn möglich bei direkter Selbstabholung gekauft werden.
Anokha bietet einen Versand für Einrichtungsgegenstände an. Dieser wird individuell je nach Größe und Gewicht von Anokha berechnet und mit Hermes als versichertes Päckchen bzw. Paket verschickt.
Anokha bietet keinen Versand für angebotene Möbel an. Im Umkreis von 100 km, von Münster in Nordrhein-Westfalen, bietet Anokha jedoch eine Lieferung zum Kunden nach Hause an. Die hierfür anfallenden Kosten, je nach Entfernung und Aufwand, sind vom Kunden zu tragen und werden vor der Lieferung festgesetzt.
Ein Versand durch eine Spedition, wie Cargoboard, ist grundsätzlich möglich.

Bitte beachte, dass dann zusätzliche Versandgebühren anfallen. Die Versandkosten können, je nach Größe des Möbelstücks zwischen 80,- EUR und 140,- EUR betragen. Die Lieferzeit beträgt ca. 3 bis 6 Wochen.
Jeglicher Versand wird von Anokha nur gegen Vorkasse ausgeführt.

Eine sorgfältige Verpackung deines gekauften Möbelstücks oder Einrichtungsgegenstandes ist im Preis enthalten.

Bei Lieferung der Ware, wird der Kunde gebeten, diese auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen. Eventuelle Einwände oder Mängel sind Anokha sowie dem Spediteur / Lieferant umgehend mitzuteilen.

 

VI. Auftragsarbeiten an Möbeln / Einrichtungsgegenständen, die im Besitz des Kunden
liegen
Vor der Annahme einer Auftragsarbeit wird der Wert des Gegenstandes zwischen dem Kunden und Anokha schriftlich festfesetzt.
Bei Beschädigung oder Verlust des Auftragsgegenstandes ist die Haftung durch Anokha auf den Wert des Gegenstandes beschränkt, soweit die Beschädigung oder der Verlust von Anokha zu verantworten ist. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Handelt es sich bei den Auftragsarbeiten um Unikate, besteht ausschließlich ein Nachbesserungsanspruch. Alle weitergehenden Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit Anokha nicht grob fahrlässig oder mit Vorsatz gehandelt hat.
Grundsätzlich sind vereinbarte Fertigstellungs-Termine unverbindlich. Ausgenommen bei schriftlich festgelegten Terminen, verpflichtet sich Anokha zur rechtzeitigen Fertigstellung. Nach Einräumung einer angemessenen Nachfrist, kann der Käufer bei Nichteinhaltung des Termins vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinausgehende Ansprüche, die sich aus der verspäteten Fertigstellung ergeben, bestehen nicht.

 

VII. Rückgabe & Umtausch
Da Anokha grundsätzlich gebrauchte Möbel verkauft, sind diese vom Umtausch oder einer Rückgabe ausgeschlossen.

 

VIII. Gewährleistung und Mängelhaftung
Anokha weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den angebotenen Möbeln / Einrichtungsgegenständen oftmals um Jahrzehnte alte Stücke handelt. Diese entsprechen nicht den Qualitätstandards von Neuwaren. Trotz einer Kontrolle vor dem Einkauf durch Anokha und nach Übergabe an den Kunden können die Möbel / Einrichtungsgegenstände noch Zeichen von Holzwurmbefall zeigen.
Für etwaige Risse oder Furnierabhegungen durch beispielsweise Feuchtigkeits- oder Temeperaturunterschiede kann Anokha keine Gewährleistung übernehmen.
Der Kunde wird gebeten, bei persönlichem Kauf vor Ort, die Ware umgehend, mit der gebotenen Sorgfalt, auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese Anokha sofort mitzuteilen. Sollte ein bekannter Mangel nicht umgehend reklamiert worden sein, kann der Kunde im Nachhinein keine Gewährleistungsrechte mehr geltend machen.
Mit der Bezahlung und Mitnahme des Möbels / Einrichtungsgegenstandes erklärt sich der Kunde mit dem vor Ort besehenen Zustand einverstanden.
Eine anschließende Nachbesserung liegt hier einzig und allein in der Kulanz von Anokha und kann nicht eingefordert werden.
Da es sich bei Anokha ausschlielich um Unikate handelt, kann keine 1:1 Ersatzlieferung erfolgen.
Bei Lieferung dritter wird der Kunde ebenfalls gebeten, die Ware nach Erhalt umgehend, mit der gebotenen Sorgfalt, auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen. Dies gilt sowohl für die Stabilität und Funktionalität als auch für den optischen Zustand. Über Transportschäden ist der Spediteur umgehend in Kenntnis zu setzen.
Anokha sind etwaige Beanstandungen schnellstmöglich, spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Ausgabe / Lieferung schriftlich mitzuteilen. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Mängelbeseitigung bzw. Nachbesserung..
Anokha haftet nicht für unsachgemäße Behandlung oder zweckfremde Benutzung des Kaufgegenstandes, die durch den Kunden verursacht wurden.
Anokhas Mängelhaftung erlischt zudem vollständig, wenn ohne schriftliches Einverständnis durch Anokha vom Kunden oder einem Dritten ein handwerklicher Eingriff am Möbel / Einrichtungsgegenstand vorgenommen wurde.

Die Darstellung der Farben aller Möbelstücke und Einrichtungsgegenstände kann, je nach Monitoreinstellung, vom Original abweichen. Aber aus Erfahrung ist der Vergleich zwischen Original und Internetdarstellung nie negativ aufgefallen.

 

 

Copyright by Sarah Schulz (Anokha Mindful Living) Die unerlaubte Verwendung oder Nachdruck (auch auszugsweise) sind verboten.